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Themen:
 - Verhalten bei Sondersignalen
 - Hydranten
 - Heimwerken
 - Gefahrgut
 - Kennzeichnung von Gasflaschen
 - Verhalten auf Eisflächen / Eisrettung
Verhalten bei Sondersignalen

Blaulicht und Martinshorn gewähren einem Einsatzfahrzeug der Feuerwehr ein Wegerecht, alle anderen Verkehrsteilnehmer, auch Fußgänger und Radfahrer, haben sofort freie Bahn zu schaffen. Dieses Verhalten ist im § 38 der StVO geregelt. Dieses Wegerecht wird von der Feuerwehr in Anspruch genommen, wenn:

- Menschenleben zu retten sind,
- schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden sind,
- eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden ist oder
- bedeutende Sachwerte zu erhalten sind.

Orientieren Sie sich, woher die Signale kommen und in welcher Richtung sich das/die Einsatzfahrzeuge bewegen. Bewahren Sie Ruhe und Übersicht. Schaffen Sie Platz für die ungehinderte Durchfahrt, indem Sie zum Beispiel an die rechte Fahrbahnrand fahren und setzen Sie immer den Blinker, um den Einsatzfahrzeugen Ihre Handlung anzuzeigen. Achten Sie auf den verbleibenen Platz auf der Straße, damit ein großes Feuerwehrfahrzeug noch passieren kann.
Auf der Autobahn gilt natürlich grundsätzlich immer sofort bei Stau: Bilden Sie eine Rettungsgasse! Auf zweispurigen Fahrbahnen in der Mitte, bei Autobahnen mit mehr Fahrspuren zwischen der ganz linken und der daneben liegenden Fahrbahnen.